Wie immer am Schluss des Transferfensters wird es hektisch. Das war heute nicht anders.
Die Transfer-Übersicht bei Sky Sports lässt erahnen, wie intensiv gehandelt wurde auf der Spielerbörse. Weil am Wochenende in England Bank Holiday war, wurde das Transferfenster bis heute 18:00 Uhr verlängert. Am letzten Tag fanden noch einige wichtige Wechsel statt:
- Aston Villa verstärkt seine Innenverteidigung mit Manchester Citys Richard Dunne (£6 Mio.) und West Hams James Collins (£5 Mio.).
- Tottenham Hotspur erhält Wunschspieler Niko Kranjcar von Portsmouth für einen unbekannten Betrag. Kranjcar trifft bei den Spurs auf Luka Modric, mit dem er schon bei Dinamo Zagreb gespielt hat.
- Johnny Heitinga wechselt von Atlético Madrid zu Everton (£6 Mio.)
Und die UEFA hat das Strafmass für Arsenals Spieler Eduardo da Silva bekannt gegeben. Der Stürmer wird die zwei nächsten internationalen Spiele auf der Bank zusehen. In diesem Zusammenhang habe ich mich ein wenig ins Regelwerk der UEFA vertieft. In der Rechtspflegeordnung der UEFA, Ausgabe 2008 (pdf, 0.6 MB) ist alles glasklar geregelt.
Artikel 8 (Grundsätze) lautet: Unsportliches Verhalten, Spielregelverletzungen sowie Zuwiderhandlungen gegen die Statuten, Reglemente, Beschlüsse und Weisungen der UEFA werden disziplinarisch geahndet.
Was Geahndet bedeutet, erfährt man in Artikel 10 (Unkorrektes Verhalten von Spielern). Dort wird unter Littera c) eine Sperre für zwei Wettbewerbsspiele oder für bestimmte Zeit für Täuschung oder Irreführung der Spieloffiziellen, die bei letzteren eine offensichtlich falsche Entscheidung bewirkt; verhängt.
Die Sperre wird auch verhängt, wenn der Schiedsrichter gar nichts bemerkt hat, denn 3 Eine disziplinarische Ahndung kann selbst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter krass sportwidriges Verhalten eines Spielers nicht gesehen hat und deshalb keine Tatsachenentscheidung treffen konnte.
Arsenals Eduardo hatte im Qualifikationsspiel gegen Celtic mit einer oscarreifen Schwalbe einen Penalty provoziert.
Apropos Regelwerk: Wovon ich Ihnen dringend abraten möchte, ist eine Tätlichkeit gegenüber einem Spielbeauftragten. Dann blüht Ihnen eine Sperre für zehn Wettbewerbsspiele.
3 Comments
“… kann selbst dann erfolgen, wenn der Schiedsrichter krass sportwidriges Verhalten eines Spielers nicht gesehen hat und deshalb keine Tatsachenentscheidung treffen konnte.”
So glasklar ist das nicht, denn im vorliegenden Fall hat der Schiri ja eine Tatsachenentscheidung getroffen – aber eben möglicherweise eine falsche, weil er Elfer statt Karte gab.
Natürlich wird der Elfer durch Eduardos Sperre nicht revidiert (wie es einmal fälschlicherweise ein österreichischer Beglaubigungssenat machen wollte und eine Neuaustragung eines Spieles anordnete; was die Berufungsinstanz aber wieder rückgängig machte).
Aber die nachträgliche Sperre für eine Aktion, die der Schiri sah und darüber eine Tatsachenentscheidung fällte, scheint mir fragwürdig zu sein! Das geht in Richtung Revision einer Tatsachenentscheidung, und das widerspricht “Regel 5″, die in Bezug auf den Schiedsrichter anordnet:
“Seine Entscheidungen über Tatsachen, die mit dem Spiel zusammenhängen, sind endgültig.”
Schwierig, schwierig, dieses ganze Sache. Der Schiedsrichter hat die Schwalbe eben nicht gesehen, sonst hätte er ja Gelb gegeben statt des Penaltys. Und die UEFA hat das Tor nicht aberkannt, sie hat den Tatsachenentscheid des Schiedsrichters nicht umgestossen.
Ich sehe das Problem vielmehr an einem anderen Ort; die UEFA muss jetzt daran gemessen werden, ob sie bei allen vergleichbaren Vorfällen ebenfalls Strafen aussprechen wird, sonst haftet der Strafe Eduardos etwas Willkürliches an.
Die Vorstellung, dass nach jeder Runde europäischen Fussballs alle Videobänder durch die UEFA visioniert werden, um alle Cheaters and Divers zu strafen, finde ich aber auch nicht besonders glücklich.
Ach ja, Eduardo ist ein Depp. Der hätte besser geschossen, statt zu tauchen.
Naja, ich hatte doch recht. Zumindest im Ergebnis, denn die UEFA-Berufungskommission hat die Eduardo-Strafe aufgehoben – wenn auch mit der Begründung, Videos hätten gezeigt, dass es doch einen Kontakt gegeben haben könnte. Im Zweifel für den Angeklagten sozusagen…